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Digitaler TachographAllgemeines zum Digitalen Tachographen für Erstbenutzer Wenn Sie das Fahrzeug von Ihrer Werkstatt oder dem Vermieter übernehmen, setzen Sie unbedingt eine Unternehmenssperre. Alle Daten, die der Tachograph ab diesem Zeitpunkt aufzeichnet, werden Ihrer Unternehmenskarte zugeordnet. Keine vorherigen Daten (nur die sogenannten "freien Daten" = Daten, die ohne Unternehmenssperre aufgezeichnet wurden). Wenn Sie allerdings vor dem Setzen der Unternehmenssperre über das Fahrzeug als Halter oder Mieter verfügt haben, sind Sie auch für diese Daten nachweispflichtig. Wenn Sie das Fahrzeug abgeben (Verkauf, Verleih, etc.), heben Sie die Sperre wieder auf. Um die Daten des Digitalen Tachographen auslesen zu können, benötigen Sie eine Unternehmenskarte. Diese beantragen Sie bei der hierfür zuständigen Behörde, z.B. dem Amt für Arbeitsschutz. [Zuständigkeitsfinder] Ist der Tachograph kaibriert? Wenn Sie ein Fahrzeug übernehmen, achten Sie unbedingt auf eine gültige / aktuelle Kalibierung. Diese dürfen nur § 57b zugelassene Unternehmen (Inhaber einer Werkstattkarte) durchführen. Ein nicht kalibrierter Tachograph zeichnet fehlerhafte Daten auf. Die Überwachung obliegt Ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Die digitale Fahrerkarte wird in der Regel durch die Fahrerlaubnisbehörden ausgegeben. [Zuständigkeitsfinder] Als Unternehmer sind Sie verpflichtet zu überwachen, daß der Fahrer Ihres Fahrzeuges eine gültige Fahrerkarte hat. Sie haben aber auch die Verpflichtung, für deren korrekte Handhabung im Zusammenhang mit dem Digitalen Tachographen zu sorgen und: Sie müssen die Daten der Fahrerkarten spätestens alle 28 Tage sichern und archivieren! Jeder Unternehmer, der ein Fahrzeug mit Digitalem Tachographen hält oder mietet. Jeder Unternehmer, der einen angestellten oder gemieteten Fahrer beschäftigt, der eine digitale Fahrerkarte besitzt.
Fragen zum Umgang mit den Daten vom Tachographen und den Fahrerkarten Das Kopieren von Daten aus dem sog. Massenspeicher des Digitalen Tachographen und von der digitalen Fahrerkarte wird als Auslesen bezeichnet. Das auslesende Gerät, z.B. ein VDO Downloadkey oder ein Chipkartenlesegerät nebst Auslesesoftware, definiert gegenüber dem Datenträger (Tachograph o. Fahrerkarte) Art und Umfang der Daten, die angefordert werden und ausgelesen werden sollen. Die hohe Sicherheitsarchitektur dieser Datenträger bedingt, daß die Daten in einer ganz bestimmten Form und mit einem hochkomplexen Sicherheitsschlüssel, der sog. digitalen Signatur, an die Auslesegeräte zur Abspeicherung abgegeben werden, Nein, "auslesen" bedeutet "herunterkopieren - mit einer Signatur versehen". Die Daten bleiben selbstverständlich zunächst auf der Fahrerkarte oder dem Tachographen gespeichert, völlig unabhängig, ob Sie eine Kopie angefertigt haben oder nicht. Dieses ist zwingend erforderlich, da Kontrollbehörden (z.B. BAG) jederzeit selbst von Ihrem Tachographen oder den Fahrerkarten auslesen können wollen. Es ist aber auch erforderlich, da die 57b Werkstatt die Tachographendaten u.U. für die Fehlersuche braucht oder Ihr Fahrer die Daten seiner Fahrerkarte selbst für sich oder die Weitergabe benötigt. Diese Frage läßt sich so nicht beantworten, denn es gibt rein technisch keine zeitliche Beschränkung. Vielmehr hat der Speicherchip (nach ISO 7816) auf der Fahrerkarte eine gewisse, physikalisch beschränkte Speicherkapazität. Ist diese erreicht, wird der "Anfang" des Speichers mit den hinzukommenden Daten überschrieben. Die überschriebenen Daten sind auf der Fahrerkarte unwiederbringlich verloren. Da nun die Fahrerkarte der Speicherung der Aktivitäten des Fahrers dient, bestimmt die Anzahl eben dieser Aktivitäten über die Zeit, wie lange die Daten auf der Fahrerkarte gespeichert sind. Ein Paketdienstfahrer, mit vielen Stops und Aktivitätswechseln von Fahren auf Arbeit erzeugt über die Zeit viel mehr Aktivitäten, d.h. auf der Karte gespeicherte Informationen, als in der selben Zeit der Fernfahrer, der Orangen von Spanien nach Flensburg fährt. Die Fahrerkarte hält im speichert also durchaus 1 Jahr die Aktivitäten. Im anderen Fall jedoch vielleicht nur 29 Tage. Und genau das ist auch der Hauptgrund, weshalb der Gesetzgeber vorschreibt spätestens alle 28 Tage auszulesen. Denn es sollen keine Daten verlorengehen und mit 28 Tagen sind auch Einsatzarten mit extrem vielen Aktivitäten abgedeckt.
Hier gilt im Prinzip das gleiche, wie für die Fahrerkarte (s.o.). Allerdings hat der Speicher im Tachographen eine viel größere Kapazität (VO. (EG) Nr. 2135/98 Anhang I B ...Speicherkapazität für die Daten von mindestens 365 Kalendertagen...), als der Chip der Fahrerkarte. Zwar werden im Tachographen auch viel mehr und umfangreicher Daten gespeichert. Trotzdem reicht der Speicher auch in extremen Fällen länger, weswegen der Gesetzgeber hier ein deutlich längeres Ausleseintervall erlaubt, nämlich - spätestens - alle 3 Monate.
Die Intervalle dürfen nicht überschritten, natürlich aber nach Belieben unterschritten werden. Sie dürfen Ihren Tachographen und die Fahrerkarten so oft auslesen, wie Sie wollen. Ja, es ist eigentlich ausdrücklich zu empfehlen, die Daten viel häufiger auszulesen. Dies hängt nämlich insbesondere davon ab, was Sie mit den Daten alles machen. Denn mit den Daten des Tachographen und der Fahrerkarte kann man vielerlei Berechnungen und Analysen vornehmen. Eine ordentliche Software unterstützt Sie hierbei in mannigfaltiger Weise.
Im Kern stellen sich folgende Fragen:
Jeder Auslesevorgang erzeugt einen kleinen Datensatz. In der Zeit, in der der heutige Digitale Tachograph in seiner Technologie festgelegt wurde, waren das keine "kleinen" Datensätze, den Speicherkapazität war teuer und von USB-Sticks, die knapp eine Million Fahrerkartendatensätze speichenr konnten, wagte man vielleicht langsam zu träumen (den USB gab es da noch nicht). Aber wie gesagt: heute sprechen wir von kleinen Datensätzen. Auch die Daten aus den Massenspeichern sind in diesem Sinne klein. Die meisten Bilder, die sich die jungen Leute heute per Handy schicken, brauchen mehr Speicher. Es gibt USB-Sticks, die könnten weit über 100.000 Datensätze aus dem Tachographen abspeichern. Zurück zur Eingangsfrage: Was machen mit den vielen Datensätzen? Der Gesetzgeber schreibt die Datensicherung und Archivierung vor. Datensicherung heißt: sorgen Sie dafür, daß die Daten nicht verlorengehen können. Und in der IT-Welt heißt Datensicherung: Die Daten müssen mindestens an 2 getrennten Orten auf einem zuverlässigen digitalen Datenträger gespeichert sein. (z.B. Datenplatte im PC, Notebook oder Server und Sicherungsplatte, -band oder CD/DVD). Unterschätzen Sie das Thema Datensicherung nicht! Nehmen Sie es ernst. Nicht nur in Sachen Tachographendaten. Eine Sicherungsplatte (zum mitnehmen) kostet heute weit unter 200 €. Und Archivierung? Archivierung heißt, bringen Sie in die Datensätze Ordnung. Ordnung, damit Sie auf Anfrage einer berechtigten Behörde die Daten herausgeben können, die verlangt werden. Ordnung, damit Sie auch Ihrer Pflicht der regelmäßigen Einsichtnahme und Auswertung der Daten nachkommen können. Hierbei unterstützt Sie eine ordentliche Software. Wichtig ist, daß Sie ausgelesene Daten von externen Datenträgern (z.B. Massenspeicher Auslesegerät) so schnell wie möglich - auf einen sicheren Datenträger speichern. Eine ordentliche SOftware unterstützt Sie dabei und automatisiert die Abläufe weitgehend (z.B. die Jumbo-Tech Driver Card Solution) Fragen zur Jumbo-Tech Driver Card Solution1. Lizenz sichern a) Version mit manueller Lizenznummer: b) Version mit Lizenzkarte: Hierzu die Driver Card Software starten, an den angeschlossenen Kartenleser die Lizenzkarte mit dem Chip nach oben einlegen. In der Software die "Lizenzverwaltung" aufrufen (kleiner Pfeil rechts neben "Einstellungen" und im oberen Bereich des sich öffnenden Fensters auf das Symbol "Chip mit Siegel" klicken. Dies überträgt die Lizenz zurück auf die Karte. Erst jetzt kann die Software deinstalliert bzw. der PC neu aufgesetzt werden. 2. Neuinstallation Wichtiger Hinweis für die Neuinstallation auf einem anderen PC: Installieren Sie die Driver Card Software IMMER (!) von CD. Kopieren Sie NIE Teile der Software vom alten PC, dies verursacht Probleme mit der Lizenzverwaltung!
Fragen zur Jumbo-Tech Service und Support für die DRIVER CARD SOLUTION Ja, unsere Supportleistungen sind kostenpflichtig. Ausnahme sind Supportleistungen rund um die Erstinstallation der Software und Ersthandhabung der Auslesegeräte. Kunden der Company Edition erhalten 1 Jahr telefonischen Support kostenlos.
Voraussetzung für jeden Support ist eine gültige Registrierung der Software bei uns. Hierfür benutzen Sie bitte unser Registrierungsformular. Ihre einzelnen Supportanfragen zur Erstinstallation stellen Sie bitte schriftlich mit unserem Supportanfrageformular. Weitere Supportanfragen setzen den Abschluß eines Softwarewartungsvertrages voraus (siehe Wartungsvertrag).
Ja, für 1 Jahr nach Kauf der Software und vorausgesetzt Sie Ihre Driver Card Solution registriert haben (bei den neueren Versionen mit Lizenzkarte erfolgt die Registrierung am Ende der Softwareinstallation). Danach schalten wir Sie für die Updates frei. Registrierte Anwender der Driver Card Solution werden von uns per Email über neue Updates informiert, sobald diese zum Download bereit stehen. Nach Ablauf eines Jahres ist der Abschluß eines Wartungsvertrages Voraussetzung für den Zugang zu den Updates. Nein, Upgrades sind grundsätzlich kostenpflichtig. Mit einem Upgrade erhalten Sie kostenvergünstigt den Zugang zu erheblich erweiterten Zusatzfunktionen / -programmen und Services gegenüber der ursprünglich von Ihnen erworbenen Software. Auch Upgrades setzen eine ordnungsgemäße Softwareregistrierung voraus.
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