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Lenkzeitkonto
Dienstag, 07. September 2010
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Restlenkzeit | ByteBar.eu |
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:: Clevere Disponenten nutzen den ByteBar.eu Fahrerreport
... aktuelle Restlenkzeit auf einen Blick und ohne Rechnerei ::
Eine der wichtigsten Information im Transportgewerbe ist die verfügbare Restlenkzeit des Fahrers.
Nach der EU-Kontrollrichtlinie sind seit dem 01.01.2010 3% statt 2% aller Fahrertage zu überprüfen. 50% der Kontrollen soll dabei im Betrieb stattfinden.
Im Speditionsalltag gibt es eine Vielzahl an Momenten, in denen die Verfügbarkeit des aktuellen Lenkzeitkontos der Fahrer bares Geld wert ist
- Fahrereinsatzplanung
- Touränderung
- Zusätzliche Abladestelle
- Überwachungspflicht des Unternehmers
- etc.
Die Information über die Restlenkzeit der aktuellen Schicht ist dabei idealerweise auf einen Blick und ohne viel Rechnerei verfügbar.
Der Sofortausdruck der ByteBar.eu enthält einen Ausdruck mit folgenden wertvollen Informationen:
- Restkenkzeit für den aktuellen Tag
- Restlenkzeit für die aktuelle Woche
- Zeitkonto der vergangenen 14 Lenktage
- Graphische Übersicht der Aktivitäten der vergangenen 14 Lenktage
- Übersicht über die aktuellsten Verstöße (mit der Unterschrift des Fahrers als Beweismittel für die Belehrungspflicht nutzbar)
- Automatischer Ausdruck oder Versand an definierte eMailadresse beim Auslesen der Fahrerkarte
Woher kommt der Fahrerreport?
- Ausdruck als automatische Antwort des Webservices ByteBar.eu beim Auslesen der Fahrerkarte, wenn die Daten erfolgreich archiviert wurden
- Kann automatisch als PDF an eine definierte Emailadresse gesendet werden, bspw. an die Disposition.
Für wen ist der Fahrerreport?
- Für die Dispostion: zur optimalen Fahrereinsatzplanung
- Für den Fahrer: zur Selbstkontrolle - häufig glaubt man erst dann, daß sich auch bei einem Fahrprofi Fehler einschleichen können, wenn es schwarz auf weiß steht.
- Für den Unternehmer / den bestimmten Verantwortlichen: Durch die Anzeige der aktuellsten Verstöße eine schneidige Möglichkeit, den Fahrer zu belehren. Der Fahrerreport kann enthält zudem ein Erstellungsdatum und kann damit gegenüber der Behörde als Beweis genutzt werden, dass Maßnahmen zur Einhaltung der Sozialvorschriften zeitnah getroffen werden.
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