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Home Dienstag, 07. September 2010

Mobiles Auslesen der Fahrerkarte PDF Drucken E-Mail

 

:: Wie komme ich an die Daten der Fahrerkarte, wenn der Fahrer unterwegs ist? ::

 

Die Daten der Fahrerkarte sind regelmäßig - spätestens alle 28 Tage - auszulesen, zu sichern und zu archivieren. Dieses ist gesetzlich vorgeschrieben.
Viel häufiger, auch das ist Gesetz, ist die Einhaltung der Sozialvorschriften (FPersVO, ArbZG, etc.) zu überprüfen; dieses sogar proaktiv, da nicht ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Zeiten disponiert werden darf.
Die Daten der Fahrerkarte sind daher ein wichtiges Mittel der Disposition.

Darüber hinaus können sie jedoch auch für weitere Zwecke genutzt werden, z.B.

  • Lohnbuchhaltung (Lohnabrechnung, Spesen, etc.)                             | siehe auch Fahrerabrechnung
  • Eigeninformation des Fahrers über Zeitkonto                                      | siehe auch Kontrollausdruck
  • über Fahrerkarte gesteuerter Ausruck von Dokumenten für den Fahrer  | siehe auch PrintMatik

 

Ideal ist es daher, wenn man so häufig als möglich an die Daten herankommen kann. Aber: Der Fahrer ist unterwegs und ein Transportunternehmen kann seine betrieblichen Abläufe beileibe nicht danach richten, daß man wann man will die die Fahrerkarte herankommt.

 

Jumbo-Tech Konzepte sind primär auch darauf ausgerichtet unkompliziert und häufig an die Daten der Fahrerkarte zu gelangen.

 

a.) Lokale Lösungen:   Terminals im Unternehmen

b.) Globale Lösungen:  Ausleseterminals an wichtigen logistischen Standorten mit webbasierten Konzepten

c.) Mobile Lösungen:   Geräte, mit denen die Fahrerkartendaten unabhängig vom Fahrzeug unterwegs ausgelesen und übermittelt werden können: